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Empfehlungen für die Haushalts­verhandlungen 2023

Die Demokratie ist weltweit unter Druck. Autoritäre Regierungen und Kräfte drängen Pluralismus, Meinungsfreiheit und fairen politischen Wettbewerb zurück. Die Arbeit von freien Trägern in der inländischen und internationalen Demokratieförderung ist wichtiger denn je.

Gleichzeitig bedroht die Kombination von Mittelkürzungen und zunehmender Bürokratisierung deren Arbeitsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund fordern wir den Bundestag dazu auf, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine effiziente Demokratieförderung ermöglichen:

▸ Nachhaltige Demokratieförderung erfordert nachhaltiges Engagement auch von Seiten der Fördereinrichtungen. Mehrjährigkeit soll bei Projekten der Demokratieförderung die Regel, nicht die Ausnahme sein.

▸ Die Verwaltung von Demokratieförderprogrammen sollen von den Leitungen der betreffenden Ministerien ermutigt werden, Ermessensspielräume maximal weit zu fassen und bei Einzelfragen kulant und unbürokratisch zu entscheiden.

▸ Verwaltungskosten sollen in ausreichender Höhe (mindestens 12 % der Projektkosten) und ohne Einzelnachweis zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere die Kürzung der Verwaltungspauschale gefährdet die Durchführung von Projekten.

▸ Die Pflicht zum Einwerben von Kofinanzierung soll entfallen. Sie ist kein geeigneter Nachweis für die Qualität und Effizienz eines Trägers, sondern behindert im Gegenteil die Träger durch aufwändige Suche nach zusätzlichen Zuwendungsgebern für ein und denselben Zweck.

▸ Förderungen müssen bei Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden laufend möglich sein, mindestens aber drei Mal im Jahr. Programme mit nur einer Ausschreibung im Jahr sind zu schwerfällig, um gesellschaftlichen Entwicklungen zu folgen oder sie gar zu antizipieren. Damit können Träger auf aktuelle Entwicklungen nicht angemessen reagieren

▸ Die Sechswochenfrist für Zahlungsanforderungen zieht einen unverhältnismäßigen Personalbedarf für Verwaltung nach sich. Je nach Organisation und Zahl der geförderten Projekte kann sich der Verwaltungsaufwand gegenüber einem realistischen – z.B. halbjährlichen - Mittelabruf auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren. Spiegelbildlich verhält sich das sicher auch in den Behörden auf der Gegenseite. Bei EU-Förderungen besteht diese Notwendigkeit nicht. Eine Anpassung an die EU-Regelungen wäre hier sinnvoll.

▸ Dreimonatige Berichtszeiträume binden über Gebühr Ressourcen von ProjektmitarbeiterInnen bei den freien Trägern und von Verwaltungspersonal in den Behörden. Sechsmonatige Berichtszeiträume können einen ausreichenden Einblick in die Projektentwicklung geben.

 

 

Berlin, September 2023

 

Andrey Ditzel, Quarteera e.V.

Alena Epifanova, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP)

Ralf Fücks, Zentrum Liberale Moderne gGmbH

Andrea Gotzes und Jacob Riemer, kommissarische Co-Geschäftsführende, Austausch e.V.

Hanno Gundert, n-ost

Imke Hansen, Libereco – Partnership for Human Rights e.V.

Dr. Birgit Laubach, elbarlament

Michael Meyer-Resende, Democracy Reporting International

Cornelius Ochmann, Stiftung Deutsch-Polnische Zusammenarbeit e.V.

Stefanie Schiffer, Europäischer Austausch gGmbH

Elena Stein, CISR e.V. Berlin

Annegret Wulff, Mitost e.V.

Vorstand Civil Society Forum e.V.

 

Sie möchten dieses Schreiben als Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation oder als Privatperson mitzeichnen? Bitte schicken Sie eine Mail an meier@european-exchange.org.   

 

 

 

 

 

 

 

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